Hausratversicherung Kündigung |
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Hausratversicherung Kündigung bei Beitragserhöhungen
Bei Vertragsabschluss vor dem 01-01-1991 muss die Prämienerhöhung mindestens 10 Prozent gegenüber dem Vorjahr betragen.(oder 20% in den letzten 3 Jahren betragen haben)
Hier muss die Beitragserhöhung mindestens 5 Prozent gegenüber dem Vorjahr ausmachen (oder 25 % mehr gegenüber der Erstprämienerhebung ausmachen)
Im Schadenfall kann der Versicherte von seinem ausserordentlichen Kündigungsrecht Gebrauch machen (die Versicherungsgesellschaft ebenfalls!). Die Police kann mit einer Frist von 1 Monat nach der Mitteilung zur Leistung beendet werden. Achtung: Dem Versicherungsunternehmen steht bis zum Ablauf des Versicherungsjahres die volle Prämie zu! Also: Lieber doch zum Ende des Versicherungsjahres kündigen!
Wird der Haushalt aufgelöst ist die sofortige Kündigung möglich. Anteilige Prämien werden zurückerstattet.
Die ausserordentliche Kündigung kommt in Frage wenn die Versicherungsgesellschaft die Prämien erhöht. Kündigungsfrist:1 Monat.
Ein- und auch mehrjährige Verträge sind jeweils zum Ablauf des Versicherungsjahres kündbar. Hierbei ist eine Frist von drei Monaten einzuhalten. |
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| VDABBAKW_1117 29.07.2010-18:48:38 |
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