Hausratversicherung

Hausratversicherung Kündigung - alle Infos

Hausratversicherung Kündigung

Hausratversicherung Kündigung bei Beitragserhöhungen

Hausratversicherung Kündigung - Vertragsbeginn vor dem 01-01-1991

Bei Vertragsabschluss vor dem 01-01-1991 muss die Prämienerhöhung mindestens 10 Prozent gegenüber dem Vorjahr betragen.(oder 20% in den letzten 3 Jahren betragen haben)

 

Hausratversicherung Kündigung - Vertragsabschluss 01-01-1991 - 24-06-1994

Hier muss die Beitragserhöhung mindestens 5 Prozent gegenüber dem Vorjahr ausmachen (oder 25 % mehr gegenüber der Erstprämienerhebung ausmachen)

 

Hausratversicherung Kündigung - Vertragsabschluss ab 25-06-1994
Der Vertrag kann nach jeder Beitragserhöhung aufgekündigt werden.

Hausratversicherung Kündigung - im Schadenfall

Im Schadenfall kann der Versicherte von seinem ausserordentlichen Kündigungsrecht Gebrauch machen (die Versicherungsgesellschaft ebenfalls!). Die Police kann mit einer Frist von 1 Monat nach der Mitteilung zur Leistung beendet werden. Achtung: Dem Versicherungsunternehmen steht bis zum Ablauf des Versicherungsjahres die volle Prämie zu! Also: Lieber doch zum Ende des Versicherungsjahres kündigen!

 

Hausratversicherung Kündigung - Risiko fällt weg

Wird der Haushalt aufgelöst ist die sofortige Kündigung möglich. Anteilige Prämien werden zurückerstattet.

 

Hausratversicherung Kündigung - ausserordentlich

Die ausserordentliche Kündigung kommt in Frage wenn die Versicherungsgesellschaft die Prämien erhöht. Kündigungsfrist:1 Monat.

 

Hausratversicherung Kündigung - ordentlich

Ein- und auch mehrjährige Verträge sind jeweils zum Ablauf des Versicherungsjahres kündbar. Hierbei ist eine Frist von drei Monaten einzuhalten.

 
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