Der Hausrat ist gegen eine Fülle von Risiken versicherbar.
In der Standardabdeckung sind i.d.R. die wichtigsten Gefahren abgedeckt.
- Brand-, Blitzschlag, Explosion, Leitungswasser, Sturm und Hagel,
Einbruchdiebstahl, Vandalismus und Raub. Schäden durch andere Ereignisse
sind i.d.R. nicht versichert. Aus den jeweiligen Versicherungsbedingungen
sind die genauen Definitionen zu ersehen. Diese sind für die Schadensanerkennung
und Regulierung massgebend.
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Als versicherte Sachen werden fast alle sich im Haushalt befindlichen
(Einrichtungsgegenstände, Gebrauchs- und Verbrauchs-) Gegenstände angesehen.
Die Ausnahmen lesen Sie bitte unter "nicht versicherte Sachen" nach.
Beispiel - die folgenden Gegenstände gehören zum versicherten Hausrat:
Möbel (auch Gartenmöbel), Teppiche, Bilder Kleidung, Wäsche (auch auf der Leine),
Schmuck, Uhren, Elektrogeräte, PC- (zum privaten Gebrauch), TV, Musikinstrumente,
Fahrrad, Bargeld (bis zu einer bestimmten Summe) usw.
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